Was ihr auf eure Reise zum Führerschein mitnehmen müsst
Seid ihr bereit, die Fahrt in die Unabhängigkeit anzutreten? Den Führerschein der Klasse B mit 17 zu erlangen, öffnet euch die Tür zu einer Welt der Mobilität und Freiheit. Die Klasse BF17 ist so gesehen der normale Autoführerschein Klasse B. Der einzige Unterschied liegt im Mindestalter von 17 Jahren und die Pflicht, eine Begleitperson im Auto zu haben.
Damit ihr bestens informiert seid, hier die essenziellen Grundvoraussetzungen:
Mindestalter:
Um die Fahrschulausbildung der Klasse B mit 17 zu beginnen, müsst ihr mindestens 16,5 Jahre alt sein.
- 17 / 18 Jahre für den Besitz
- Mit 16 / 17 Jahren könnt ihr den Führerschein beantragen
- 3 Monate vor eurem 17 / 18. Geburtstag könnt ihr die Theorieprüfung machen
- 1 Monat vor eurem 17 / 18. Geburtstag könnt ihr die praktische Prüfung machen
Voraussetzungen der Begleitperson:
- 30 Jahre oder älter
- mindestens fünf Jahre Führerschein der Klasse B
- nicht mehr als einen Punkt in Flensburg
Passbild:
Ein Passbild ist natürlich unverzichtbar für euren Führerscheinantrag. Sorgt dafür, dass es aktuell ist und den offiziellen Vorgaben entspricht.
Sehtest:
Die Augen sind das wichtigste Werkzeug eines Fahrers. Ein Sehtest ist daher obligatorisch, um sicherzustellen, dass ihr alle Verkehrssituationen klar erkennen könnt.
Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs:
Sicherheit geht vor! Bevor ihr ins Fahrvergnügen startet, benötigt ihr eine Teilnahmebescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
Wohnsitz in Deutschland:
Um den Führerschein der Klasse B mit 17 zu erwerben, ist ein fester Wohnsitz in Deutschland erforderlich. Dies stellt sicher, dass ihr mit den hiesigen Verkehrsvorschriften vertraut seid.
Welche Fahrzeuge darf man mit dem Führerschein Klasse B mit 17 fahren?
Mit der Klasse B mit 17 seid ihr berechtigt, Pkw und leichte Lkw zu führen. Ein Schritt in Richtung Flexibilität auf der Straße!
- Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse, ebenfalls Fahrzeuge der Klasse AM und L
- Hänger bis 750 Kg
- Hänger über 750 Kg, solange die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Fahrzeug und Hänger nicht schwerer als 3,5 Tonnen beträgt